§ 1 Ermächtigung zur Überschreitung der Höch
Übersteigen die Kosten infolge von außergewöhnlichen Umständen, die auf die COVID-19-Pandemie oder sonstige globale Krisenentwicklungen zurückzuführen sind, die in §§ 2 oder 3 Parlamentsgebäudesanierungsgesetz genannten Höchstgrenzen, wird der Präsident des Nationalrates gemäß § 6 Abs. 2 zweiter Satz Parlamentsgebäudesanierungsgesetz ermächtigt, diese Auszahlungen aus Voranschlagsbeträgen oder aus Rücklagenentnahmen der Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) zu bedecken.
Ссылается на
- Ermächtigung zur Überschreitung der Höch § 2
- Ermächtigung zur Überschreitung der Höch ст. 3
- Ermächtigung zur Überschreitung der Höch ст. 6