Elektrotechnik-Ausbildungsordnung · Elektrotechnik-Ausbildungsordnung
§ 23 Elektrotechnik-AusbildungsordnungTheoretische Prüfung
Lehrabschlussprüfung
Die Prüfung besteht aus den Gegenständen Grundlagen der Elektrotechnik sowie Fachzeichnen und hat schriftlich zu erfolgen.
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- In Kraft seit 2025-07-01