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QJF-G · Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz

§ 15 QJF-GPresseclubs

6. Abschnitt Förderung der Selbstkontrolle, von Presseclubs und von Medienforschungs-Projekten

ДействуетОфициальный текст

Nicht auf Gewinn gerichteten Vereinigungen, deren Hauptaufgabe die Veranstaltung oder Durchführung von Pressekonferenzen ist und die hiefür von repräsentativer Bedeutung sind, können zur Unterstützung ihrer Tätigkeit Mittel gewährt werden. Für den Fall mehrerer Ansuchen unterschiedlicher Vereinigungen haben die Förderrichtlinien (§ 18) zur Verteilung der Mittel Kriterien wie insbesondere die Anzahl und Häufigkeit der abgehaltenen Veranstaltungen, die Anzahl der Mitglieder der Vereinigung oder die Vielzahl unterschiedlicher Aktivitäten festzulegen.