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EEff-MV · Energieeffizienz-Maßnahmenverordnung

§ 11 EEff-MVEndenergieeinsparungen bei Haushalten oder begünstigten Haushalten

3. Abschnitt Ermittlung von Endenergieeinsparungen

ДействуетОфициальный текст

Das Ausmaß von Energieeffizienzmaßnahmen, die bei Haushalten und begünstigten Haushalten gesetzt wurden, ist mit einem Haushaltsfaktor bzw. begünstigten Haushaltsfaktor zu erfassen. Der Haushaltsfaktor und der begünstigte Haushaltsfaktor errechnen sich aus dem Verhältnis der Einsparung in den Haushalten bzw. begünstigten Haushalten im Vergleich zur Gesamteinsparung der jeweiligen Energieeffizienzmaßnahme und können einen Wert zwischen null und eins annehmen.