Frauenförderungsplan – BMI · Frauenförderungsplan – BMI
§ 14 Frauenförderungsplan – BMINebentätigkeiten
2. Abschnitt Allgemeine Förderungsmaßnahmen
Bei der Übertragung von Nebentätigkeiten ist bei gleichwertiger Qualifikation eine geschlechtsspezifische Ausgewogenheit herzustellen.