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Frauenförderungsplan – BMI · Frauenförderungsplan – BMI

§ 18 Frauenförderungsplan – BMISonstige Förderungsmaßnahmen

3. Abschnitt Besondere Förderungsmaßnahmen

ДействуетОфициальный текст

(1) Allen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern ist die Teilnahme an Informationsveranstaltungen der Gleichbehandlungsbeauftragten sowie die individuelle Kontaktaufnahme mit der oder dem zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten und der Kontaktfrau innerhalb der Dienstzeit zu ermöglichen.

(2) Frauen und Männern in Führungspositionen, Gleichbehandlungsbeauftragten, deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern und Kontaktfrauen ist die Teilnahme an Supervisionen und Coachings zu ermöglichen.