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Verwaltungsüberprüfung des Projekts „INT · Verwaltungsüberprüfung des Projekts „INTERACT Office Vienna 2021-2027“ durch das Land Wien als Kontrollinstanz (Bund – Wien)

§ 4 Verwaltungsüberprüfung des Projekts „INTInkrafttreten der Vereinbarung

Artikel 4

ДействуетОфициальный текст

Diese Vereinbarung tritt zehn Tage nach Ablauf jenes Tages in Kraft, an dem

1. die Mitteilung des Landes Wien über die Erfüllung der nach der Landesverfassung von Wien erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten beim Bundeskanzleramt eingelangt ist sowie

2. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.

Das Bundeskanzleramt wird dem Land Wien die Erfüllung der Voraussetzungen nach Abs. 1 sowie den Tag des Inkrafttretens der Vereinbarung mitteilen.