§ 10 HBB-GesetzAbschluss des Verfahrens zur Einführung von Qualifikationen und Kundmachung
Entwicklung und Einführung von Qualifikationen der Höheren Beruflichen Bildung
Nach Abschluss der in den §§ 3 bis 9 geregelten Verfahrensschritten, insbesondere Vorliegen der genannten Stellungnahmen oder Verstreichen der festgelegten Fristen, können Zustimmung und Kundmachung gemäß § 3 erfolgen.