Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

LFBAG 2024 · Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024

§ 7 LFBAG 2024Erwerb der Facharbeiterqualifikation – Allgemeine Bestimmungen

2. Abschnitt Ausbildung zum Facharbeiter

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Qualifikation zum Facharbeiter erfolgt durch

1. erfolgreiche Absolvierung einer Lehre im Rahmen des dualen Ausbildungssystems gemäß § 8 in einem Lehrbetrieb gemäß § 9 bzw. in einer Ausbildungseinrichtung gemäß § 14,

2. Besuch einer Fachschule und Verrichtung einschlägiger praktischer Tätigkeiten gemäß § 35 Abs. 1 Z 1,

3. erfolgreiche Absolvierung eines Vorbereitungslehrganges und Verrichtung einschlägiger praktischer Tätigkeiten gemäß § 35 Abs. 1 Z 2 oder Z 3 oder

4. erfolgreiche Absolvierung einer Bildungseinrichtung gemäß § 36.

(2) In den Fällen des Abs. 1 Z 1 bis 3 ist eine Facharbeiterprüfung abzulegen. Im Fall von Z 4 kann die Facharbeiterprüfung zur Gänze oder in Teilen ersetzt werden (§ 44 Abs. 1 Z 22 und Abs. 2).