Auslieferung (Brasilien) · Auslieferung (Brasilien)
§ 11 Auslieferung (Brasilien)Minderjährige
Artikel 11
Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die auszuliefernde Person zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung nach dem Recht der ersuchten Partei minderjährig war.