Auslieferung (Brasilien) · Auslieferung (Brasilien)
§ 27 Auslieferung (Brasilien)Anrechnung der Auslieferungshaft
Artikel 27
Die Zeit der Auslieferungshaft auf dem Gebiet der ersuchten Partei ist der Freiheitsstrafe, die auf dem Gebiet der ersuchenden Partei zu verbüßen ist, anzurechnen.