QS-VO 2024 · Qualitätssicherungsverordnung 2024
§ 14 QS-VO 2024Evaluierungskriterium „Laboruntersuchungen“
2. Abschnitt Evaluierungskriterien
Die Verlässlichkeit von Laboruntersuchungen ist durch die nachweisliche Teilnahme an Ring- versuchen oder durch ähnliche zur Verfügung stehende Methoden zu überprüfen.