EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Gas · EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Gas
§ 5 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-GasFördercalls, Fördermittel und Fördersätze
Für das Jahr 2024 werden die Zeitfenster, in denen Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden können (Fördercalls), die bei einem Fördercall zur Verfügung stehenden Fördermittel und die für den jeweiligen Fördercall geltenden fixen bzw. höchstzulässigen Fördersätze wie folgt festgelegt:
Technologie
Fördercalls
Fördermittel
Fördersätze[EUR/kW] für brennwertbezogene Leistung
Umrüstung bestehender Biogasanlagen
02.09.2024 –25.11.2024
15 Mio. Euro
349
Neuerrichtung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas
Vergärung
02.09.2024 –25.11.2024
25 Mio. Euro
1.203
Gasifikation
1.298