Metalldesign-Ausbildungsordnung · Metalldesign-Ausbildungsordnung
§ 12 Metalldesign-AusbildungsordnungWiederholungsprüfung
Lehrabschlussprüfung
(1) Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.
(2) Bei der Wiederholung der Lehrabschlussprüfung sind nur die mit „Nicht genügend“ bewerteten Gegenstände zu prüfen.