Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Metalldesign-Ausbildungsordnung · Metalldesign-Ausbildungsordnung

§ 7 Metalldesign-AusbildungsordnungGegenstand „Angewandte Mathematik“

Lehrabschlussprüfung

ДействуетОфициальный текст

(1) Die zur Prüfung antretende Person hat kompetenzorientierte Aufgaben aus sämtlichen nach- folgenden Bereichen zu bearbeiten:

1. Längen-, Flächen-, Volumens- und Masseberechnung,

2. grundlegende Berechnungen aus der Maschinenkunde (zB Schnittgeschwindigkeit, Drehzahl),

3. Berechnungen in Zusammenhang mit Metalldesign (zB Zuschnittsberechnungen).

(2) Das Verwenden von Rechenbehelfen, Tabellen und Formeln ist zulässig.

(3) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:

1. fachliche und rechnerische Richtigkeit,

2. Vollständigkeit der Aufgabenlösung.

(4) Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 6 0 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.

История изменений
  • In Kraft seit 2026-01-01