WFöG · Wasserstoffförderungsgesetz
§ 1 WFöGZiel
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs zu erhöhen.
WFöG · Wasserstoffförderungsgesetz
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs zu erhöhen.