NEHG-EMV-LuF · NEHG-Entlastungsmaßnahmenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft
§ 1 NEHG-EMV-LuFAnwendungsbereich und Zweck
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Ist auf Sachverhalte ab dem 1. Oktober 2022 rückwirkend anwendbar (vgl. § 11).
Diese Verordnung regelt die technische Ausgestaltung und organisatorische Durchführung der Inanspruchnahme der Entlastungsmaßnahme für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Festlegung des für die Ermittlung des pauschalierten Ausmaßes der Mehrbelastung anzuwendenden Verbrauchs je Hektar bewirtschafteter Fläche gemäß dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022), BGBl. I Nr. 10/2022 .