SeilGV · Seilbahn-Generalrevisionsverordnung
§ 11 SeilGVBesondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich ArbeitnehmerInnenschutz Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich, ArbeitnehmerInnenschutz
3. Abschnitt Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für die Einreichung
Mit der Erstellung der Gutachten dürfen beauftragt werden:
1. akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen im Rahmen des fachlichen Umfanges ihrer Akkreditierung;
2. Ziviltechniker und Ziviltechnikerinnen im Rahmen ihrer Befugnisse;
3. Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) im Rahmen ihrer Befugnisse;
4. natürliche Personen, die für die Erstattung von Gutachten der erforderlichen Art im Allgemeinen beeidet und gerichtlich zertifiziert sind.