§ 10 Mot-GGleichwertigkeit von EU-Typgenehmigungsbögen mit Bescheiden
6. Abschnitt Schlussbestimmungen
Der Ausstellung des ausgefüllten EU-Typgenehmigungsbogens und seiner Anlagen gemäß Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/1628 durch die Genehmigungsbehörde kommt die Wirkung eines Bescheides zu.