§ 6 Verbesserung des Hochwasserschutzes am RGeltungsdauer
Artikel 6
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann nur im Einvernehmen der beiden Vertragsparteien aufgelöst werden.
Artikel 6
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann nur im Einvernehmen der beiden Vertragsparteien aufgelöst werden.