§ 0 Gewährung von Studienbeihilfe an Studier
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Gewährung von Studienbeihilfe an Studierende mit Behinderungen
StF: BGBl. II Nr. 308/2024
Auf Grund der §§ 19 Abs. 4, 26 Abs. 8 und 76 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305/1992 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 97/2024 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Ссылается на
- Gewährung von Studienbeihilfe an Studier ст. 19