TKGV 2025 · Telekommunikationsgebührenverordnung 2025
§ 18 TKGV 2025
4. Abschnitt Frequenzzuteilungsgebühr
Für öffentliche digitale breitbandige drahtlose mobile oder feste Kommunikationsnetze beträgt die Gebühr ein Zwölftel der sich gemäß § 10 ergebenden Gebühr.