NB-V 2024 · Netzbenutzerkategorien-Verordnung 2024
§ 5 NB-V 2024Zeitrahmen
2. Abschnitt Festlegung der Netzbenutzerkategorien
Netzbetreiber haben jeden Zählpunkt mit Abschluss oder Änderung des Netzzugangsvertrages sowie jeden im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits bestehenden Zählpunkt einer Netzbenutzerkategorie gemäß den §§ 3 oder 4 zuzuordnen.