SupE-V · ELGA- und eHealth-Supporteinrichtungsverordnung
§ 1 SupE-VGegenstand
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand dieser Verordnung sind die Einrichtung der ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung (§ 17 GTelG 2012), die Festlegung der von ihren einzelnen Bereichen wahrzunehmenden Aufgaben sowie nähere Regelungen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben.
Ссылается на
- SupE-V ст. 17