eHealthV 2025 · eHealth-Verordnung 2025
§ 16 eHealthV 2025Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der Öffentlichen Apotheken
2. Unterabschnitt Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen
(1) Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß § 9 umfassen für Apotheken gemäß § 1 des Apothekengesetzes
1. einen schreibenden Zugriff für den Zweck gemäß § 9 Abs. 1 Z 1,
2. einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß § 9 Abs. 1 Z 4 und
3. einen schreibenden und lesenden Zugriff für den Zweck gemäß § 9 Abs. 1 Z 2 und 3.
(2) Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß § 10 umfassen für die jeweilige Apotheke gemäß § 1 des Apothekengesetzes einen schreibenden und lesenden Zugriff für den Zweck gemäß § 10 Abs. 2 Z 2, soweit es die von ihr nachgetragenen Impfungen betrifft.