eHealthV 2025 · eHealth-Verordnung 2025
§ 20 eHealthV 2025Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigung der Gesundheitsberatung 1450
2. Unterabschnitt Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen
Die spezifische Zugriffsberechtigung gemäß § 9 umfasst einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß § 9 Abs. 1 Z 4 für die Gesundheitsberatung 1450.