SAG 2025 · Standortabsicherungsgesetz 2025
§ 1 SAG 2025Ziel
Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Verringerung der Belastung von Unternehmen, die in den Kalenderjahren 2025 und 2026 von erheblich gestiegenen Strompreisen infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (indirekte CO 2 -Kosten) besonders betroffen und einem tatsächlichen Risiko einer Verlagerung von CO 2 -Emissionen ausgesetzt sind.