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Frauenförderungsplan des Bundesministeri · Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

§ 20 Frauenförderungsplan des BundesministeriGleitender Wiedereinstieg

4. Förderung des Wiedereinstiegs

ДействуетОфициальный текст

Es soll ein gleitender Wiedereinstieg insbesondere auch in qualifizierten Bereichen mit begleitenden Maßnahmen wie Umorganisation, entsprechende Reduzierung des Aufgabenbereiches bei Teilzeitbeschäftigung, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch, ermöglicht werden.