ElWG · Elektrizitätswirtschaftsgesetz
§ 187 ElWGVerjährung
3. Hauptstück Geldbußen
Eine Geldbuße darf nur verhängt werden, wenn der Antrag binnen fünf Jahren ab Beendigung der Rechtsverletzung gestellt wurde.
ElWG · Elektrizitätswirtschaftsgesetz
3. Hauptstück Geldbußen
Eine Geldbuße darf nur verhängt werden, wenn der Antrag binnen fünf Jahren ab Beendigung der Rechtsverletzung gestellt wurde.