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BMWKMS-GAVO 2026 · BMWKMS-GAVO 2026

§ 9 BMWKMS-GAVO 2026Ressortinterne theoretische Ausbildung

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(1) Die ressortinterne theoretische Ausbildung besteht aus

1. zwei Modulen gemäß Abs. 3 für Auszubildende der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A 2, v1 oder v2;

2. einem Modul gemäß Abs. 3 für Auszubildende der übrigen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen.

(2) Ein Modul hat dem Tätigkeitsbereich der oder des Auszubildenden zu entsprechen oder einen engen Bezug dazu aufzuweisen. Die Auszubildenden der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A 2, v1 oder v2 können in diesem eine Projektarbeit verfassen. Die Festlegung des Themas und des Umfangs der Projektarbeit erfolgt in Absprache mit der oder dem Vorgesetzten, der Prüferin oder dem Prüfer und der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter.

(3) Die Module der ressortinternen theoretischen Ausbildung sind aus der folgenden Themensammlung auszuwählen:

1. Rechtliche Grundsatzangelegenheiten (inklusive Legistik und parlamentarische Angelegenheiten)

2. Organisations-, Verwaltungs- und Projektmanagement

3. Personalgrundlagen (inkl. Bildung und Bildungsmanagement im Bund, HR-Controlling und Mobilitätsförderung)

4. Dienst- und Besoldungsrecht

5. Dienstvertragsrecht

6. Haushaltsrechtliche Grundlagen und Wirkungsorientierte Steuerung (inkl. Better Regulation, Wirkungsorientierte Steuerung in der Bundesverwaltung)

7. Diversitätsmanagement

8. Medienangelegenheiten

9. Wohnpolitik

10. Sportgrundsatzangelegenheiten, Fördermittelmanagement im Rahmen der Bundessportförderung

11. Angelegenheiten des Gesundheits-, Breiten- und Schulsports

12. Nachwuchs-, Leistungs- und Spitzensport

13. Sportmedizin, Sportwissenschaft, Sporttechnik

14. Österreichs Kunst- und Kulturszene, Aufbau und Funktionsweise der Kulturverwaltung, internationaler Stellenwert der Kunst- und Kulturpolitik Österreichs

15. Beteiligungen im Bereich Kunst und Kultur, Beteiligungsmanagement und Steuerung im Bereich Ausgliederungen

16. Kunstrückgabe inkl. Kulturgüterschutz

17. Architektur, Baukultur und UNESCO Welterbe

18. Denkmalschutz

19. Rechtliche Grundlagen der Telekommunikation

20. Technische Grundlagen der Telekommunikation

21. Grundzüge des Postrechtes

(4) Die in Abs. 3 genannten Module der ressortinternen theoretischen Ausbildung sind keine Module im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 2.