Frauenförderungsplan BKA 2025 · Frauenförderungsplan BKA 2025
§ 20 Frauenförderungsplan BKA 2025Gleitender Wiedereinstieg
3. Förderung des Wiedereinstiegs
Ein gleitender Wiedereinstieg sollte nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse in allen Tätigkeitsbereichen mit begleitenden Maßnahmen wie Umorganisation und entsprechender Reduzierung des Aufgabenbereiches ermöglicht werden. Darüber muss nachweislich ein Mitarbeitergespräch geführt werden.