VNEP-V · Verteilernetzentwicklungsplanverordnung
§ 26 VNEP-VVerweise
3. Hauptstück Schlussbestimmungen
Soweit in dieser Verordnung auf das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) verwiesen wird, ist dieses in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I 91/2025 anzuwenden.