§ 36 GeO der VA 2026
IV. Abschnitt römisch vier. Abschnitt Rentenkommission
Bei der Volksanwaltschaft eingebrachte Anträge nach dem HOG gelten als bei der Rentenkommission eingebracht.
IV. Abschnitt römisch vier. Abschnitt Rentenkommission
Bei der Volksanwaltschaft eingebrachte Anträge nach dem HOG gelten als bei der Rentenkommission eingebracht.