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Frauenförderungsplan des Rechnungshofes · Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027

§ 12 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2027 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2027 gemäß Paragraph 11 a, Absatz 3, B-GlBG

3. Abschnitt Fluktuation, Prognose bis einschließlich 2029 und verbindliche Vorgaben

ДействуетОфициальный текст

(1) Der Rechnungshof strebt an, längerfristig die Erfüllung der Frauenquote in allen Verwendungen und Funktionen zu erreichen und legt folgende verbindliche Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils fest.

Diese verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber.

(2) Frauenanteil im Prüfdienst:

Stichtag 31.12.2025

verbindliche Zielvorgabe bis 31.12.2027

Frauen

Männer

gesamt

Frauen-anteil

Anzahl

in %

Prüfdienst

123

131

254

48,43

50

(3) Frauenanteil in Funktionen:

Stichtag 31.12.2025

verbindliche Zielvorgabe bis 31.12.2027

Funktion

Frauen

Männer

gesamt

Frauen-anteil

Anzahl

in %

Sektionsleitung

3

1

4

75,0

–*)

Sektionsleitung-Stellvertretung

2

2

4

50,0

–*)

Bereichsleitung

1

1

2

50,0

–*)

Leitung Büro

-

1

1

0,0

–**)

Abteilungsleitung

10

20

30

33,3

40

Abteilungsleitung-Stellvertretung

11

18

29

37,9

40

Leitung Stabsstelle

1

-

1

100,0

–*)

*) keine Unterrepräsentation, daher keine Zielvorgabe erforderlich

**) nur eine einzelne Funktion