Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-V · Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung
§ 14 Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-VHüftultraschalluntersuchung des Kindes
3. Abschnitt Untersuchungsprogramm für Kinder
In der ersten Lebenswoche des Kindes sowie ab der 6. bis spätestens in der 8. Lebenswoche ist entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft jeweils eine Hüftultraschalluntersuchung gemäß Anlage B vorgesehen.