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Frauenförderungsplan BMWKMS · Frauenförderungsplan BMWKMS

§ 23 Frauenförderungsplan BMWKMSGleitender Wiedereinstieg und Fortbildung

4. Förderung des Wiedereinstiegs

ДействуетОфициальный текст

(1) Ein gleitender Wiedereinstieg sollte nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse in allen Tätigkeitsbereichen mit begleitenden Maßnahmen wie Umorganisation und entsprechender Reduzierung des Aufgabenbereiches ermöglicht werden.

(2) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch gezielte Förderung der Fortbildung nach dem Wiedereinstieg bei der raschen Reintegration an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen.

(3) Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger sollen bevorzugt zu Fortbildungsseminaren zugelassen werden.