ÄArbVtrG · Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
ÄArbVtrG ст. 2Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
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Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.