AbwAG · Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer
AbwAG ст. 12aRechtsbehelfe gegen die Heranziehung
Vierter Abschnitt Festsetzung, Erhebung und Verwendung der Abgabe
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anforderung der Abgabe haben keine aufschiebende Wirkung. Satz 1 ist auch auf Bescheide anzuwenden, die vor dem 19. Dezember 1984 erlassen worden sind.