AdVermiG ст. 8Beginn der Adoptionspflege
Erster Abschnitt Adoptionsvermittlung und Begleitung
Das Kind darf erst dann zur Eingewöhnung bei den Adoptionsbewerbern in Pflege gegeben werden (Adoptionspflege), wenn feststeht, dass die Adoptionsbewerber für die Annahme des Kindes geeignet sind.