AFBG · Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
AFBG ст. 1Ziel der Förderung
Erster Abschnitt Förderungsfähige Maßnahmen
Ziel der individuellen Förderung nach diesem Gesetz ist es, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell zu unterstützen. Leistungen zum Lebensunterhalt werden gewährt, soweit die dafür erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.