AgrarGeoSchDG · Gesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet des Agrargeoschutzes
AgrarGeoSchDG ст. 38Kennzeichenstreitsachen
Teil 6 Verfahren vor Gericht
Alle Klagen, durch die ein Anspruch aus § 29 dieses Gesetzes geltend gemacht wird, gelten als Verfahren in Kennzeichenstreitsachen im Sinne des Teils 8 des Markengesetzes.