AgrStatG · Gesetz über Agrarstatistiken
AgrStatG ст. 16Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
Unterabschnitt 7 Baumobstanbauerhebung
Die Baumobstanbauerhebung wird allgemein alle fünf Jahre, beginnend 1992, in der Zeit von Januar bis Juni durchgeführt. Es werden Merkmale über die Nutzung der Baumobstflächen erhoben.