AgrStatG · Gesetz über Agrarstatistiken
AgrStatG ст. 31Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
Unterabschnitt 3 Strukturerhebung der Forstbetriebe
(1) Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird allgemein durchgeführt.
(2) Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe sind: 1.
der Betriebssitz unter Angabe der Lagekoordinaten,
2.
die Rechtsform des Betriebes,
3.
die Waldfläche.