AgrStatG · Gesetz über Agrarstatistiken
AgrStatG ст. 56Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
Unterabschnitt 4 Erhebung in Geflügelschlachtereien
Die Erhebung in Geflügelschlachtereien wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Geflügelschlachtungen erhoben.