AgrStatG · Gesetz über Agrarstatistiken
AgrStatG ст. 63Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
Abschnitt 9 Milchstatistik
Die Milchstatistik wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über die Erzeugung von Milch auf Grund der nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung vom 24. November 1999 (BGBl. I S. 2286) in der jeweils geltenden Fassung zu erstattenden Meldungen erhoben.