AgrStatG · Gesetz über Agrarstatistiken
AgrStatG ст. 65Ergänzende Schätzung
Abschnitt 9 Milchstatistik
Die Differenz zwischen angelieferter und erzeugter Milchmenge sowie die Verwendung der Milch beim Erzeuger jeweils nach Kreisen werden durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung geschätzt.