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AgrStatG · Gesetz über Agrarstatistiken

AgrStatG ст. 75Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

Unterabschnitt 4 Erhebung der Erzeugung

ДействуетОфициальный текст

(1) Erhebungsmerkmale sind die Art der zur Erzeugung von Wein oder Most verwendeten Erzeugnisse, die Erzeugung, untergliedert nach Trauben, Most und Wein, bei Most und Wein auch nach Kategorien des Bezeichnungsschutzes sowie nach roten und weißen Trauben.

(2) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist der Zeitraum zwischen dem Beginn des Weinwirtschaftsjahres und dem Erhebungszeitpunkt.