AgrStatG · Gesetz über Agrarstatistiken
AgrStatG ст. 78Einzelerhebungen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschrift
Die Holzstatistik umfasst folgende Einzelerhebungen: 1.
Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben,
2.
Erhebung in Betrieben der Holzbearbeitung.