AltvDV ст. 13Anzeigepflichten des Zulageberechtigten
Unterabschnitt 1 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
Liegt ein Tatbestand des § 95 des Einkommensteuergesetzes vor, hat der Zulageberechtigte dies dem Anbieter ab Beginn der Auszahlungsphase anzuzeigen.