AO ст. 17Örtliche Zuständigkeit
Dritter Abschnitt Zuständigkeit der Finanzbehörden
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den folgenden Vorschriften.
Dritter Abschnitt Zuständigkeit der Finanzbehörden
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den folgenden Vorschriften.